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Antirutschbeläge und Antirutschprofile
Stürze durch Ausrutschen und Stolpern gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Antirutschbeläge und Antirutschprofile vermindern die Rutschgefahr auf zu glatten Oberflächen oder Treppenstufen und minimieren dadurch auch die finanziellen Folgen eines Rutschunfalls für den Unternehmer. Die BGR 181 bestimmt, welche Eigenschaften Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr haben müssen. Die rutschhemmende Eigenschaft R (R9-R13) eines Bodens kann durch eine Prüfung nach DIN 5130 ermittelt werden.
Rutschfeste Beläge können z.B. Antirutschbeschichtungen, selbstklebende Antirutschfolien, Antirutschstreifen, Profilböden oder Rutschschutz-Profile auf Treppen (v.a. Holztreppen) sein. Rutschsicherungen bzw. Rutschhemmungen finden aber auch für trittsichere Elemente, trittsichere Stufenauflagen (Sicherheitsstufen), Teppiche (Antirutschunterlagen) oder als rutschfeste Schrankeinlagen Anwendung.
Bei der Auswahl des Antirutschbelags bzw. Antirutschprofils ist es wichtig, dass die Rutschhemmungswerte R zu aneinander angrenzenden Bodenbereichen nicht mehr als einen Wert voneinander abweichen. Hat z.B. eine Treppenstufe Rutschwert 9, darf der zur Rutschsicherheit angewendete Rutschschutz auf Treppen nur den Wert 10 haben, sonst besteht Stolpergefahr. Zudem sind der Verdrängungsraum V (V04-V10) zur Aufnahme von Wasser oder Ölen sowie die Reinigungsfähigkeit wichtige Aspekte bei der Wahl trittsicherer Antirutschbeläge und Antirutschprofile.
Info-Tipp:
Einsatz von Antirutschbelägen und Antirutschprofilen nach BGR 181 (BGE).

