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Arbeitsmedizinische Beratungen und Betreuungen
Arbeitsmedizinische Beratungen und Betreuungen werden durch einen qualifizierten Betriebsarzt durchgeführt, der vom Arbeitgeber auch beauftragt wird, um betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Aufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter eines Betriebes. Zum Bereich des "Healthcare" im Betrieb gehören eine Vielzahl an Dienstleistungen zur Arbeitsmedizin.
Aufgaben und Anforderungen an Fachkräfte der Arbeitsmedizin bei der arbeitsmedizinischen Beratung und Betreuung werden im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" beschrieben. Der Arbeitgeber darf nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.

