![]() | Info- und NewsPortal zu
| TANDEM MEDIA GmbH 117er Ehrenhof 3, 55118 Mainz Telefon: 06131/21 80 80 Telefax: 06131/21 80 890 Email: info@tandem-media.de |
Arbeitssicherheitsprüfungen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitssicherheitsprüfungen in seinem Betrieb durchzuführen. Er kann die Sicherheit im Betrieb über einen betriebsinternen Sicherheitsbeauftragten (Sicherheitsingenieur) gewährleisten oder externe Sachverständige mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen (VDS-Richtlinien für Sachverständige Arbeitsschutz) hierfür beauftragen. Prüfrichtlinien für Arbeitssicherheitsprüfungen regelt das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie die BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".
Bei Arbeitssicherheitsprüfungen bzw. Arbeitsstättenprüfungen gilt es, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, diese umfassend zu dokumentieren und Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln zu entwickeln. Dabei betreffen die Arbeitsschutzgutachten vor allem die Unterhaltung von Betriebsanlagen, die technischen Arbeitsmittel sowie Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe insbesondere vor der Inbetriebnahme (Sicherheitstechnische Bewertung nach § 15 BetrSichV).
Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind auch für elektrische Anlagen vorgeschrieben. Bei Arbeitssicherheitsprüfungen werden Funktionsprüfungen, Messungen (z.B. Fehlerstrom, Raumklima, Lärmpegel usw.) und Analysen von Gefährdungsquellen vorgenommen.
News zum Thema Arbeitssicherheitsprüfungen:
| 28. Oktober 2011 Bis Ende 2011 wird das neue ProdSG in Kraft treten und das GPSG ersetzen. Durch das Gesetz werden die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.mehr ... |


