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Augenspülungen, Augenduschen
Arbeitsplätze, an denen Chemikalien zum Einsatz kommen (v.a. Laboratorien), müssen über Erste-Hilfe-Augenduschen (Augennotdusche, Minidusche) bzw. Augenspülungen nach DIN 12 899 Teil 2 verfügen. Durch das vorgeschriebene Mindestvolumen des Spülwassers der Augendusche können Verletzungen der Augen durch Verätzung, Laugen oder Verbrennungen schnell behandelt werden. Aber auch bei der Holz- und Metallverarbeitung sind Augennotduschen sinnvoll, um durch Augenspülungen Fremdstoffe aus den Augen zu entfernen. Häufig findet auch eine Kombination von Augendusche und Körpernotdusche Einsatz.
Augenduschen müssen nach DIN 12 899 Teil 2 bestimmten Kriterien erfüllen (Aufstellungsort, gute Erreichbarkeit des Öffnungshahns, Durchflussmenge, Höhe des Wasserhahns u.a.). Erste-Hilfe-Augenspülungen mit speziellen Spüllösungen (Augennotspülungen) sollten zusätzlich in speziellen, leicht zugänglichen Augenspülflaschen bereit stehen und dienen zur schnellen Neutralisierung von Verletzungen der Augen durch Säuren und Laugen.
Info-Tipp:
Was beim Aufstellen von Augennotduschen/Augenduschen zu beachten ist (BG Chemie).
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