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Brandschutzberatungen
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Mindestanforderungen des Brandschutzes zu erfüllen, die durch die jeweiligen Landesverordnungen sowie technischen Richtlinien festgelegt sind. Dabei helfen Brandschutzberatungen von Sicherheitsfachkräften, die sich auf die Betreuung von Brandschutzmaßnahmen spezialisiert haben.
Brandschutzberatungen durch Brandschutzberater helfen bei der Ausstattung mit Feuerlöschern, bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten, bei der Beschaffung und beim Einbau brandschutztechnischer Einrichtungen (Brandschutztüren, Feuer- und Rauchwarnmelder usw.). Brandschutzberatungen sind zudem bei der Fluchtwegeeinrichtung (Feuerwehrpläne) und Fluchtwegekennzeichnung, beim Explosionsschutz und bei allerlei Genehmigungsverfahren bezüglich Brandschutz im Betrieb nützlich.
Info-Tipp:
Brandschutzberatungen: Grundsätze der Prävention nach BGR A1 (HvbG).

