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Feuermeldeanlagen
Feuerschutzabschlüsse sind Brandschutztüren, Brandschutztore (Feuerschutztore) und Brandschutzklappen, die den rechtlichen Anforderungen zum baulichen Brandschutz genügen. Für Feuerschutzabschlüsse gelten u.a. die Technischen Regeln T30 und T90.
Vorbeugender Brandschutz am Bau betrifft aber noch eine Reihe weiterer Feuerschutzabschlüsse. Hierzu gehören Brandschutzabdeckungen und Brandschutzgehäuse (z.B. für Maschinen oder Elektrokästen), feuerbeständige bzw. feuerfeste Brandwände sowie Löschwasserbarrieren. Ein Feuerschutzabschluss sollte immer deutlich als solcher gekennzeichnet sein (fluoreszierende, langnachleuchtende oder reflektierende Markierungen).
Info-Tipp:
Allgemeine Infos zu Feuermeldeanlagen (Meyers).
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