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Feuerschutzabschlüsse
Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes müssen Feuerwehrschutzhandschuhe benutzt werden (UVV, GUV-V C53). Schutzhandschuhe nach DIN EN 659 bieten Schutz vor mechanischen und thermischen Einwirkungen. Feuerwehrschutzhandschuhe werden nach folgenden Kriterien eingestuft: Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Stichfestigkeit, Brennverhalten, Widerstand gegen konvektive Hitze und Tastgefühl.
Brandbekämpfungshandschuhe bestehen aus feuerfestem Material (beispielsweise Nomex) und sind häufig mit Leuchtstreifen versehen. Lederhandschuhe mit Puls- und Knöchelschutz werden vor allem zu Hilfeleistungseinsätzen (technischer Einsatz) und Übungen getragen. Feuerwehrhandschuhe aus Leder weisen eine höhere Schnittfestigkeit auf, bei direkter Beflammung der Handschuhe schrumpft und verhärtet Leder jedoch.
Feuerwehrschutzhandschuhe sind kein Ersatz für aluminiumbedampfte Hitzeschutzhandschuhe nach DIN EN 407.
Info-Tipp:
Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse nach T30 und T90 (duisburg.de).

