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Fluchtwegkennzeichnungen und Brandschutzkennzeichnungen
Fluchtwegkennzeichnungen und Brandschutzkennzeichnungen sind in allen Betrieben und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben (§ 30 Unfallverhütungsvorschrift BGV A1). Wichtig ist die fachgerechte Fluchtwegplanung mit zentral positionierten Rettungswegplänen (Feuerwehrpläne). Rettungszeichen und Rettungswegkennzeichnungen markieren im Brandfall einen sicheren Fluchtweg.
Unterbereiche zu "Fluchtwegkennzeichnungen und Brandschutzkennzeichnungen":
- Brandschutzschilder - Hinweisschilder für den Brandschutz
- Fluchtwegschilder, Rettungsschilder - Schilder für den Fluchtweg ins Freie
- Notausgangsleuchten - Notbeleuchtung "Exit-Notausgang"
Maßnahmen zum vorbeugenden betrieblichen Brandschutz ergeben sich aus den Landesbauordnungen (LBO), dem Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk (BGVR) sowie den VdS-Regeln. Zu den Fluchtwegkennzeichnungen gehören Fluchtwegpläne (Fluchtwegeplan, Fluchtplan, Rettungswegplan, Feuerwehrplan) sowie Fluchtwegmarkierungen (leuchtende Fluchtwegebeschilderungen, Notausgangsschilder, Fluchtwegkennzeichen, Fluchtwegschilder, Fluchtwegzeichen, Fluchtwegsymbole).
Brandschutzkennzeichnungen und Brandschutzschilder wie Notrufnummernschilder ("Notrufschilder") oder "Rauchen verboten" können als Folienschilder, Klebeschilder oder Sicherheitsbeleuchtungen (Panikleuchten) ausgeführt sein. Für Fluchtwegmarkierungen und Notausgangsschilder können leuchtende Markierfolien oder langnachleuchtende Markierfarben verwendet werden.
Info-Tipp:
Grundlegendes zu Fluchtwegkennzeichnungen und Brandschutzkennzeichnungen (Wikipedia).

