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Gebotsschilder
Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe und Behälter, die Stoffe enthalten, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaft beim Transport Gefahren für die Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Bezeichnung "Gefahrgut" (Gefahrguttransport) ist dabei von "Gefahrstoffen" zu unterscheiden, die sich auf die Lagerung und Verwendung gefährlicher Stoffe bezieht. Bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße müssen besondere Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden.
Die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn, auf der Straßen, auf dem Wasser und in der Luft wird in Deutschland durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) geregelt. Bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße muss der Fahrer über eine gültige Bescheinigung eines abgeschlossenen ADR-Lehrgangs verfügen. Verantwortliche für die Beförderung von Gefahrgut müssen regelmäßig Schulungen über die Gefahrgutvorschriften vornehmen. Unternehmen, die Gefahrgut befördern, müssen in der Regel schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Info-Tipp:
Gebotsschilder: Richtlinien der BGV A 8 (BGE).

