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Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege
Die Kennzeichnung von Gefahrgut bzw. eines Gefahrguttransports mit Gefahrentafeln und Gefahrgutzettel dient dem schnellen Erkennen der nötigen Maßnahmen im Falle eines Unfalls. Die Anbringung von Gefahrgutkennzeichen (viereckige Gefahrkennzeichen, schwarze Schrift oder Symbole auf orangen Untergrund) sind nach der Gefahrgut-Verordnung-Straße (GGVS) für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße verbindlich vorgeschrieben.
Unterbereiche zu "Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege":
- Baustellensicherungen - Gefahrenstellen absichern
- Bodenmarkierungen - Dauerhafte und temporäre Bodenmarkierungen
- Verkehrsschilder, Verkehrszeichen - Verkehrsschilder, Verkehrszeichen
- Warnmarkierungen - Markierungen mit Signalfarben
Die Auswahl der richtigen Gefahrgut-Warntafel ist entscheidend für die Kennzeichnung von Gefahrgut. Bei ADR-Warntafeln nach Rn 10 500 und Anhang B.5 müssen die Kennzeichnungsziffern brandfest gemäß Rn 10 500, Absatz 5 sein. Doch nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Gefahrgutbehälter selbst müssen mit Gefahrgutkennzeichnungen (Gefahrgutzeichen bzw. Gefahrgutetiketten) versehen werden.
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Info-Tipp:
Merkblatt Kennzeichnung innerbetriebliche Verkehrswege (BGE).
Weitere Informationen zum Thema Markierungen und Kennzeichnungen.
Im Produkte- und Lieferantenverzeichnis zu Arbeitsschutz- und Umweltschutz im Betrieb finden Sie zu Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege alle Produkte und Anbieter auf einen Blick.
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