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Ladebordwände, Laderampen
Ladebordwände sichern Ladung und Paletten vor dem Herabfallen beim Verladevorgang. Während die Ladebordwand meist am Fahrzeug/ LKW integriert ist, können Laderampen (Ladebrücken, Verladebleche) sowohl am Fahrzeug als auch am Gebäude fixiert werden. Häufig sind Auffahrrampen und Verladesysteme auch als mobile Verladerampen konzipiert.
Ladebordwände, Verladerampen und Verladebrücken sollten so konzipiert sein, dass Güter sicher verladen werden können. Die Unfallverhütungsvorschrift BGR 233 "Ladebrücken und fahrbare Rampen" erläutert erforderliche Maßnahmen. Weitere Verladehilfen sind z.B. Ladelifte oder Rampenschutz, der die Kollision von Fahrzeugen an Mauern und Laderampen abdämpft.
Info-Tipp:
Ladebordwände, Laderampen nach BGR 233 (BGE).
News zum Thema Ladebordwände, Laderampen:
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