![]() | Info- und NewsPortal zu
| TANDEM MEDIA GmbH 117er Ehrenhof 3, 55118 Mainz Telefon: 06131/21 80 80 Telefax: 06131/21 80 890 Email: info@tandem-media.de |
Sicherer Umgang mit Lärm: Lärmschutz und Lärmminderung
Lärm gehört zu den häufigsten Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Für den Lärmschutz im Betrieb sind Lärmbereiche aufgrund der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie BGV B3 ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 Dezibel (A) zu kennzeichnen. Übersteigt der Lärm 85 Dezibel (A), muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Lärmschutz-Maßnahmen zur Lärmminderung ausarbeiten und durchführen.
Unterbereiche zu "Sicherer Umgang mit Lärm, Lärmschutz":
- Gehörschutz - Ohrstöpsel und Ohrkapseln gegen Lärm
- Lärmdämmung, Lärmdämpfungstechnik - Speziallösungen zum Schallschutz am Arbeitsplatz
- Lärmschutzkabinen, Lärmschutzräume - Die "stillen Kammern"
- Lärmpegel, Schalldruck messen - Schalldruck messen
Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung im Betrieb sollten in folgender Reihenfolge vorgenommen werden: 1. Lärmvermeidung (Geräte ausschalten, nicht hupen usw.), 2. baulicher Lärmschutz (Schalldämmung, Schallabsorber), 3. Einsatz Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) gegen Lärm.
Technische Schallschutzmaßnahmen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung sind zum Beispiel die Kapselung lauter Maschinen und eine organisatorische Maßnahme wie die räumliche oder zeitliche Trennung lauter und leiser Arbeitsbereiche. Bauseitige Lärmdämmungen vermindern die Lärmausbreitung und die Lärmreflexion. Weitere Lärmschutzmaßnahmen sind Lärm dämmende Materialien, Schall absorbierende Fußböden, Lärmschutzmatten, Lärmschutzfolien, Lärmschutzschilde sowie Schallschutzwände, die Lautstärken und unangenehme Geräusche reduzieren.
Info-Tipp:
Tipps zum Lärmschutz und Schallschutz (Wirtschaftsministerium BW).

