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Nichtraucherschutz im Betrieb
Eine Reihe von Studien haben die Gesundheitsgefährdung durch passives Rauchen eindrücklich belegt. Die Richtlinien zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz sind daher verschärft worden. Laut §5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die „erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“
Auch das am 21. August 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber zur Beurteilung von Gesundheitsgefährdungen und zur Einleitung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 und § 5). Die Richtlinien bieten breite Möglichkeiten für eine Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Betrieb, z.B. organisatorische und technische Maßnahmen oder ein generelles Rauchverbot.
Für Betriebe stehen eine Vielzahl von Lösungen zum Nichtraucherschutz zur Verfügung: Nichtraucherschutzsysteme mit Rauchabzugsanlagen für Raucherecken ("Smokecorner") sowie Raucherkabinen (Raucherraum) und andere Nichtraucherschutzanlagen.
Info-Tipp:
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V.).
News zum Thema Nichtraucherschutz:
| 27. Oktober 2011 Die SmokeCorner® ermöglicht Rauchern, ohne Rauch- und Gefahrstoffbelastung ihrer Umgebung zu rauchen. Nichtraucher werden so geschützt, ohne Raucher zu diskriminieren. Gleichzeitig schafft die SmokeCorner® einen Anreiz, weniger zu rauchen.mehr ... |


