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Notduschen und Duschanlagen
Der Einsatz von Notduschen ist eine wichtige Sofortmaßnahme, wenn Körperteile oder die Augen bei der Arbeit (z. B. in Laboratorien oder an Be- und Entladestellen für Säuren und Laugen) mit aggressivem oder giftigem Material in Berührung gekommen sind. Notfallduschen (Rettungsduschen, Dekontaminationsduschen, Körpernotduschen) sollten wie Augenspüleinrichtungen nicht mehr als acht Meter vom Arbeitsplatz entfernt aufgestellt werden.
In Deutschland ist der Einsatz von Notduschen im Labor durch die TRGS 5262 und die Richtlinien für Laboratorien (BGR 120; GUV-R 120) geregelt. Eine mit Wasser gespeiste Sicherheitsdusche bzw. Körperdusche gemäß DIN 12899-1 muss Trinkwasserqualität haben (Durchflussmenge: mindestens 30 l/min, bei Augenduschen 6 l/min). Die Öffnungsrichtung des Betätigungselementes muss eindeutig und auffällig gekennzeichnet werden. Die Duschanlage sollte in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion überprüft werden.
Notduschen gibt es in verschiedenen Variationen: Ganzkörperduschen (Duschkabinen), Handduschen, Augenduschen, Mundduschen, als mobile Duschen, Tankduschen oder (bei vielen Beschäftigten) als Reihenduschanlage.
Info-Tipp:
Richtlinien-Neuentwürfe für Notduschen im Labor (KANN, pdf).
News zum Thema Duschanlagen, Notduschen:
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