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Personensicherungsgeräte
Personensicherungsgeräte werden in Arbeitssituationen mit besonderer Gefährdung eingesetzt. Dies können bei Einzelplatzabsicherungen fest installierte Notsignalgeber sein, die im Ernstfall automatisch Hilfe herbeirufen. Meist sind Personensicherungsgeräte jedoch tragbare Personen-Notsignal-Geräte (Signalgeber), die mit einer Empfangszentrale (Personensicherungssystem) verbunden sind und beim Ausbleiben einer Interaktion mit dem Geräteträger sofort Alarm schlagen.
Unterbereiche zu "Personensicherungsgeräte":
- Gaswarngeräte - Schutz vor Gasvergiftungen
- Notsignalsender - Notrufsender und Notruf-Anlagen
Personensicherungsgeräte bzw. Personensicherungsanlagen sind am sichersten, wenn sie auch "willensunabhängig" funktionieren, also z.B. bei Bewusstlosigkeit des Trägers die Gefahrensituation erkennen und Alarm auslösen. Personennotanlagen gehören allerdings nicht zu den Mindestvorschriften für Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG). Sicherheitsrichtlinen definiert die UVV BGR 139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen".
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Weitere Informationen zum Thema Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
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