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Sichere Maschinen und Geräte am Arbeitsplatz

Sichere Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz

Sichere Maschinen

Maschinen-Richtlinien und CE-Kennzeichnungen allein schützen nicht vor schweren Arbeitsunfällen mit Maschinen. Achten Sie auch auf den sicheren Umgang mit Maschinen und führen Sie regelmäßig Gefahrenanalysen an Geräten durch.

Zum Thema Sichere Maschinen können Sie im Produkte- und Lieferantenverzeichnis zu Arbeitsschutz- und Umweltschutz im Betrieb weitere Informationen schnell und kostenlos direkt vom Anbieter anfordern:

Viele schwere Arbeitsunfälle sind auf Mängel oder den unsachgemäßen Gebrauch von Fertigungsmaschinen und anderen Geräten zurückzuführen. Sichere Maschinen sind daher ein Grundpfeiler wirksamer Arbeitsschutzmaßnahmen. Eine Gefahrenanalyse, in der spezielle Messgeräte zum Einsatz kommen können, hilft, alle mit der Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln. Dies können zum Beispiel Lärm, Staub oder auch Schneid- und Quetschgefahren sein (vgl. DIN EN 292 T 1). Spezielle Maschinenkennzeichnungen erhöhen die Sicherheit bei der Gerätenutzung. Zur Gewährleistung sicherer Maschinen gibt es eine Vielzahl technischer Lösungen (Schutzabdeckungen, Schmierstoffe, Schutzschalter usw.).

Unterbereiche zu "Sichere Maschinen":

Grundlegende Anforderungen an sichere Maschinen formuliert das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Bis die neue EU-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG in nationales Recht umgesetzt ist (9. GPSGV – Maschinenverordnung), bleibt die aktuelle Maschinen-Richtlinie 98/37/EG gültig, mit der die Erfüllung sicherheitstechnischer Anforderungen schon bei der Entwicklung und Konstruktion von sicheren Maschinen gewährleistet ist. Dazu gehören technische Dokumentationen und Betriebsanweisungen für sichere Maschinen. Neuregelungen betreffen insbesondere die Maschinenhersteller.

Sichere Maschinen und sichere Geräte erkennt man an der CE-Kennzeichnung, mit der verwendungsfertige Maschinen und auswechselbare Ausrüstungen – ausgenommen Sicherheitsbauteile – versehen werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung erklären Sie als Hersteller, dass die Maschinensicherheit allen anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entspricht und dass die CE-Konformitätsbewertung durchgeführt wurde. Spezielle Dienstleister helfen Unternehmen bei der Einordnung der Konformitätsbewertung in betriebliche Abläufe und Strukturen.

Info-Tipp:
Praxishilfen für Sichere Maschinen (Arbeits- und Gesundheitsministerium NRW).

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