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Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
Ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz hat oberste Priorität bei Arbeitsschutzmaßnahmen. Nach einer Erhebung der Europäischen Union gehen in Deutschland 14 Prozent aller Beschäftigten mit gefährlichen und gesundheitsschädlichen Stoffen bei der Arbeit um. Von 30.000 chemischen Stoffen, die derzeit in Europa im Handel sind, sind 1.500 besonders gefährlich.
In vielen Betrieben besteht noch Aufklärungsbedarf zu giftigen und ätzenden Stoffen, Gasen und Mikrogasen, flüssigem Stickstoff, Wasserstoff, brennbaren Flüssigkeiten, gesundheitsschädlichen Faserkonzentrationen und anderen Gefahrstoffen oder Luftschadstoffen am Arbeitsplatz sowie zum Säurenschutz und Strahlenschutz. Ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine Gefahrstoffanalyse und Gefahrstoffeinordnung (Gefahrstofflisten und Gefahrstoffdatenbanken z.B. GESTIS), einen organisierten Umgang mit Gefahrstoffen sowie vorbeugende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Unterbereiche zu "Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen":
- Gefahrstofflagerung und Gefahrstoffkennzeichnung - Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
- Gefahrstoffmanagement - Sicheres Erkennen und Behandeln von Gefahrstoffen
- Luftreinhaltung am Arbeitsplatz, Absaugtechnik - Luftreinigungsanlagen und Luftfilter
- Messgeräte Gefahrstoffe - Gefahrstoffe Probenahme und Messung
Die bestehenden Gesetze und Vorschriften für den sicheren Umgang mit Gefahrenstoffen wurden erweitert und verschärft. Eine der wesentlichen Neuerungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist das Schutzstufenkonzept. Es legt grundlegende Maßnahmenpakete zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung fest. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat hierfür mit dem "Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" (EMKG), eine praxisnahe Handlungshilfe zum Umgang mit Gefahrstoffen für Klein- und Mittelunternehmen erstellt. Weitere Orientierungen bieten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Die TRGS sind Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen.
Für den Arbeitsschutz enthält auch der EU-Gesetzesvorschlag zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien REACH neue Regelungen, die sich aber zum Teil nicht mit dem bestehenden Recht decken. Spezielle Dienstleister und Gefahrstoffberater helfen daher Betrieben bei erforderlichen Maßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.
Weitere hilfreiche Infos zum Thema Gefahrstoffe:
Wichtige Fristen: Vorregistrierungen 2008 nach REACH.
Neuerungen bei GefStoffV, TRGS, REACH und GHS.
Info-Tipp:
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen: Gefahrstoffliste 2006 zum Download (BGIA-Report 1/2006).
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