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Sicherheitsleitern und Steigschutztechnik
Beim Einsatz von Leitern im Betrieb sollten unbedingt Sicherheitsleitern bzw. Leiter-Sicherheitssysteme (Leiter-Absturzsicherungen) verwendet werden. Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D 36) müssen u.a. Stufen und Sprossen von Sicherheitsleitern trittsicher und Anlegeleitern gegen Abrutschen gesichert sein. Stufenanlegeleitern müssen mit einer Einhängevorrichtung ausgerüstet sein, die gewährleistet, dass die Stufen waagerecht sind. Ab einer möglichen Absturzhöhen von mehr als 5 m müssen Absturzsicherungen an Leitern bzw. Steigleitern angebracht werden (z.B. Aufstiegsleiter mit Schutzkorb).
Es gibt eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten und Formen für Sicherheitsleitern: Notleitern, Anlegeleitern, Einholmleitern, Elektrikerleitern, Ex-Schutzleitern, Fluchtleitern, Glasreinigerleitern, Leitern aus Fiberglas, Ortsfeste Leitern, Podestleitern, Regalleitern, Seilzugleitern, Sprossenleitern, Stehleitern, Stufenanlegeleitern, Stufenleitern, Treppenleitern u.a.
Absturzsicherungen für Steigleitern und Sicherheitsleitern sollte eine fest an den Aufstieg montierte Steigschutztechnik sein (Steiggerüste, Leiterkörbe, Sicherheitslaufschienen), die auch mit anderen Formen der Absturztechnik (Absturzsicherungen, Höhensicherungsgeräte, PSA gegen Absturz) kombiniert werden kann.

