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Sicherheitstechnische Beratungen
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet die Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen (§ 1, § 3 und § 6 ASiG). Diese können Arbeitssicherheitsanalysen und sicherheitstechnische Beratungen durchführen. Bei kleineren und mittleren Betrieben werden sicherheitstechnische Beratungen meist von einer externen Sicherheitsfachkraft (sicherheitstechnische Dienste) durchgeführt.
Sicherheitstechnische Beratungen bzw. sicherheitstechnische Betreuungen können ein breites Themenspektrum der Arbeitssicherheit im Betrieb abdecken. Sie dienen vor allem der Überprüfung der Sicherheit von Geräten, Maschinen, Einrichtungen und Verkehrswegen im Betrieb und sind im Vorfeld von Arbeitssicherheitsprüfungen dringend empfohlen.
Die Aufgaben und Anforderungen an eine sicherheitstechnische Beratung und an damit verbundene Dienstleistungen zur Sicherheitsorganisation sind in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" näher erläutert.
Info-Tipp:
Anforderungen an Fachkräfte für sicherheitstechnische Beratungen (Wikipedia).
News zum Thema Sicherheitstechnische Beratungen:
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