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Verbotsschilder und Verbotsszeichen
Verbotsschilder dienen zur Anweisung von richtigem Verhalten bzw. zur Warnung vor gefährlichen oder gesperrten Bereichen. In Betrieben und öffentlichen Bereichen müssen Verbotsschilder nach BGV A 8 (früher VBG 125) verwendet werden: Symbole in einem rot umrandeten Kreis mit diagonalem roten Balken von oben links nach unten rechts.
Es gibt eine große Vielfalt an Verbotsschildern bzw. Verbotszeichen nach BGV A 8. Häufige Verwendung finden zum Beispiel die Verbotsschilder "Rauchen verboten", "Durchgang freihalten", "Durchgang verboten", "Zutritt für Unbefugte verboten", "Für Fußgänger verboten", "Handys verboten" sowie "Laserverbot" und andere Verbotsschilder.
Info-Tipp:
Verbotsschilder: Richtlinien der BGV A 8 (BGE).
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