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Warnkleidung

Reflektierende Sicherheitskleidung

Warnkleidung

Warnschutzkleidung ist bei Arbeiten auf ungesicherten Verkehrswegen vorgeschrieben.

Zum Thema Warnkleidung können Sie im Produkte- und Lieferantenverzeichnis zu Arbeitsschutz- und Umweltschutz im Betrieb weitere Informationen schnell und kostenlos direkt vom Anbieter anfordern:

Warnkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die schon durch ihre leuchtend orange Farbe von weitem gut zu erkennen ist. Reflexstreifen auf der Warnschutzkleidung machen den Träger auch bei Dunkelheit erkennbar, sobald ein Lichtkegel auf ihn fällt. Warnkleidung muss von Beschäftigten getragen werden, die sich auf öffentlichen und innerbetrieblichen Verkehrswegen außerhalb von Gehwegen und Absperrungen aufhalten (§ 35 Abs. 6 Ziffer IV StVO).

Es gibt verschiedene Arten von Warnkleidung: Einteiliger Warnanzug, Warnschutzjacken mit Ärmel, Warnschutzwesten, Warnschutz-Überwurf, Warnschutzhosen (Latzhosen, Rundbundhosen), Reflexgeschirr (Leuchtgurte, Leuchtgürtel).

Warnwesten müssen in alle betriebseigenen Fahrzeugen sowie in beruflich genutzten Privatfahrzeugen mitgeführt werden (GUV-V D29 „UVV Fahrzeuge“). Warnkleidung muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Die DIN EN 471 „Warnkleidung - Prüfverfahren und Anforderungen“ unterscheidet drei Klassen von Warnschutzkleidung nach der Fläche des reflektierenden bzw. fluoreszierenden Materials. Daraus leiten sich folgende Anwendungsbereiche ab:

  • Klasse 1 – nur für den privaten Einsatz
  • Klasse 2 – für den beruflichen Gebrauch und private Helfer bei Einsätzen im Straßenverkehr
  • Klasse 3 – für gewerbliche Abschlepp-, Bergungsarbeiten, Pannenhilfen oder Instandsetzungsarbeiten im Straßenverkehr, wird als PSA im Rettungsdienst empfohlen

Info-Tipp:
Broschüre "Auswahl von Warnkleidungen" (HvbG, pdf).

News zum Thema Warnkleidung:

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