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Warnmarkierungen
Warnmarkierungen dienen zur Kennzeichnung gefährlicher Stellen sowie zum Sichtbarmachen von (Nutz-)Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Gefahrenstellen können z.B. durch rot-weißes oder gelb-schwarzes Warnband gesichert werden können (Warnfolie, Warnbänder aus PVC, Warnklebeband – z.B. als Warnmarkierung für Treppenkanten). Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder die der Müllabfuhr dienen, müssen durch rot - weiße Warnmarkierung nach DIN 30710 (Sicherheitskennzeichnung nach Normblatt) gekennzeichnet sein.
Die weißen und roten Flächen der Warnmarkierung nach DIN 30710 für Fahrzeuge müssen seit 1. September 1990 voll retroreflektierend sein (Reflexfolie Typ 2 mit Rückstrahlwerten gemäß DIN 67520, Teil 2 und Aufsichtsfarben gemäß § DIN 6171, Teil 1.). Nur rote fluoreszierende Flächen oder Anstriche sind nicht mehr zulässig. Mit den vorgeschriebenen Warnmarkierungen dürfen Fahrzeuge auf allen Straßen, auf jeder Straßenseite, in jeder Richtung und zu jeder Uhrzeit fahren und halten.
Info-Tipp:
Warnmarkierungen DIN 30710 nach § 52 StVZO (verkehrsportal.de).
News zum Thema Warnmarkierungen:
| 06. Dezember 2011 A.M.P.E.R.E. Deutschland GmbH hat sich im Zuge
seiner laufenden strategischen Neuausrichtung für eine Partnerschaft mit Boplan, dem größten europäischen Hersteller von High Performance Produkten für die betriebliche Sicherheit, entschieden.mehr ... |


