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Filterreinigung
Filtrierende Halbmasken nach DIN EN 149, DIN EN 405 und DIN EN 1827 umschließen Mund und Nase und bestehen ganz oder größtenteils aus Filtermaterial (Vliesmasken). Halbmasken nach DIN EN 140 umschließen Mund, Nase Kinn und tragen einen separaten Filter (bis 300 g Gewicht). Filtrierende Halbmasken werden häufig als Staubmasken bzw. Mundschutz bei leichter bis mittlerer Luftverunreinigung eingesetzt.
Filtrierende Halbmasken sind wie alle Atemschutzgeräte der Kategorie III der EU-Richtline 89/686/EWG zugeordnet und sollten mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Achten Sie auch auf die Reinigungsfähigkeit des Filtermaterials oder benutzen Sie Einwegmasken (Einwegschutzmasken). Weitere Richtlinien erläutert die BG-Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190).
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