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Abfallbehälter für Gefahrstoffe
Abfallbehälter für Gefahrstoffe sind nach der Gefahrstoffverordnung GefStoff 5.526 7 6.1. notwendig für eine sichere Lagerung von Gefahrstoffen. Es sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Abfallart geeignet sind und die sicher transportiert werden können. Unterschiedliche Abfallarten sind dabei getrennt zu sammeln, um gefährliche Reaktionen auszuschließen. Abfallbehälter für Gefahrstoffe sind zudem nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 201 zu kennzeichnen.
Gefahrstoffsicherheitsbehälter und Sonderabfallbehälter müssen den zu erwartenden chemischen und mechanischen Beanspruchungen durch die Füllgüter standhalten. Bei der Lagerung und der Befüllung dieser Gefahrstoff-Abfallbehälter ist sicherzustellen, dass keine schadstoffhaltigen Gase oder Dämpfe entweichen können.
Je nach Art des Gefahrstoffs gibt es unterschiedliche Sammelbehälter für Sonderabfälle, z.B. Auffangwannen für Gefahrstoffe, Altölsammelbehälter, Abfallbehälter mit integriertem Bindemittel, frost- und feuerfeste Sicherheitsbehälter, drucksichere Gasflaschen usw.
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Info-Tipp:
Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang (baua, pdf).
Mit "Abfallsammlung und Abfallsortierung" verwandte Branchen:
Abfallbehälter,
Abfallpacker,
Abfallsortieranlagen,
Abfallverdichter, Abfallpressen,
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Aktenvernichter,
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