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Die Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege ist ein wichtiger Aspekt des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Bestimmungen werden durch die ASR 17/1-2 sowie die Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" geregelt. Im Abschnitt D der BGV A8 sind Vorschriften für die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen aufgeführt. Zur Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege gehören auch die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen auf dem Boden, die als Farbmarkierung deutlich erkennbar sowie dauerhaft auszuführen sind (§ 13 BGV A8).
Laut ASR 17 (unter 5.) sind Gefahrstellen z.B. mit Markierband oder selbstklebender Markierfolie (Warnmarkierungsklebeband) gelb zu kennzeichnen. Häufige Maßnahmen zur Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege sind weiterhin:
- Trennung von Geh- und Fahrverkehr (innerbetriebliche Transportwege)
- Abgrenzung von Verkehrswegen gegenüber anderen Flächen (z.B. Lagerflächen), z.B. durch Bodenmarkierungen, Rammschutz, Schranken, Leitsysteme
- Kennzeichnung von dauerhaften Gefahr- und Stolperstellen, z.B. durch gelbschwarze Markierung von Treppenstufen
- Kennzeichnung von zeitlich begrenzten Gefahrstellen, z.B. Baustellen, durch rot-weiße Warnhinweisbänder
- Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs (Verkehrsschilder, Verkehrszeichen)
- Schaffung übersichtlicher und sicherer Wege im Betrieb durch Verkehrsspiegel, z.B. Panorama- und Kugelspiegel
- Kennzeichnung von Rettungswegen und Notausgängen
- Fußböden mit rutschhemmenden Belägen versehen
- Entkeimungssysteme, Desinfektion
- Ex-Reinigungsmaschinen
- Filter für Reinigungsgeräte und Reinigungsanlagen
- Filterreinigung
- Hochdruckreiniger
- Industriesauger, Staubsauger
- Industrielle Reinigungsanlagen
- Maschinenwäscher und Teilewäscher
- Reinigungsanlagen für Gefahrgutbehälter
- Reinigungsmittel für Betriebe und Industrie
- Reinigungstücher für Betriebe und Industrie
- Waschanlagen für Betriebsfahrzeuge
- Wasserreinigungsanlagen, Öltrennförderer

