Arbeitsmedizinische Prävention – Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermeiden
Die Arbeitsmedizinische Prävention soll Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermeiden. Jeder Betrieb muss seine Beschäftigten durch Betriebsärzte, Werksärzte oder andere Arbeitsmediziner (auch extern) betreuen lassen. Diese Maßnahme und alle Maßnahmen, die der Mediziner ergreift oder zu denen er rät, fallen unter den Begriff Arbeitsmedizinische Prävention.
Arbeitsmedizinische Prävention ist ein wichtiger Baustein der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Unter Arbeitsmedizinischer Prävention versteht man alle gesundheitsfördernden, hygienischen, pflegenden und medizinischen Maßnahmen, die bei der Abwehr arbeitsbedingter Belastungen helfen. Dies reicht von der Hautpflege über Beratungen für die gesunde Ernährung am Arbeitsplatz bis hin zur Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) in Begleitung eines Arbeitsmediziners.
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Die Verantwortung des Arbeitnehmers für Arbeitsmedizinische Prävention im Betrieb ist grundsätzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Dort ist die Bestellung von sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung vorgeschrieben. Basis für die Tätigkeiten eines Arbeitsmediziners ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Hier ist geregelt, bei welchen Tätigkeiten welche Art der Untersuchung erfolgen kann oder muss. Die Untersuchungen gliedern sich in Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Die ArbMedVV sieht weitere Einsatzbereiche des Betriebsarztes vor, etwa im Rahmen der Unterweisung und der Gefährdungsbeurteilung. Genauere Regelungen der Verordnung finden sich in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 3.2 "Arbeitsmedizinische Prävention".
Natürlich unterliegt der Arbeitsmediziner genauso der ärztlichen Schweigepflicht wie der Allgemeinarzt.
Auch über die Regelungen der ArbMedVV hinaus kann ein Betriebsarzt den Arbeitgeber beraten, was die Verbesserung der Arbeitsmedizinischen Prävention im Betrieb angeht.
FAQ Arbeitsmedizinische Prävention (BAuA, PDF)
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