Auch künstliche optische Strahlung durch LED, Schweißlichtbögen oder Halogenlampen können Augen und Haut schädigen. Die Blendung durch zum Beispiel Laser ist ebenfalls eine Gefahr.
Die OStrV gibt Expositionsgrenzwerte vor. Werden diese überschritten, müssen Arbeitsschutz-Maßnahmen ergriffen werden. Auch Arbeitsmedizinische Vorsorge kann notwendig sein, wenn Beschäftigte einem bestimmten Maß an künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind.
Neben dem Bereich der künstlichen optischen Strahlung, den die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung regelt, gibt es noch die natürliche optische Strahlung durch zum Beispiel Sonnenlicht.