Das Arbeitszeitgesetz regelt die tägliche Arbeitszeit, die 8 Stunden nicht überschreiten soll. Sonn- und Feiertagsarbeit ist untersagt. Im Rahmen des Gesetzes gibt es aber eine ganze Menge Ausnahmen zu beachten, zum Beispiel für lebenswichtige Arbeiten oder anders begründete Dringlichkeit, die nicht auf einen Wochentag verschoben werden kann.
Auch die Pausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt: So muss jeder, wenn er mehr als 6 Stunden arbeitet, mindestens 30 Minuten Pause machen. Besondere Regelungen finden sich im ArbZG zu Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und andere außergewöhnliche Fälle. Die Arbeitszeit von Jugendlichen ist nicht im Arbeitszeitgesetz geregelt. Hier greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Arbeitgeber oder Verantwortliche, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, begehen je nach Art des Verstoßes eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat.
Übrigens: Das Arbeitszeitgesetz unterliegt der Aushangpflicht, das heißt, es muss im Betrieb ausgehängt oder ausgelegt werden, sodass Beschäftigte es einsehen können.