Auch wenn das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) seit 2004 Pflicht ist - angeboten und genutzt wird es wenig. So ergab eine Untersuchung der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) im Jahr 2013, dass nur 10% der Kleinbetriebe bis dato ein BEM anboten.
Ziele des BEM sind die Senkung der Fehlzeiten im Betrieb, die Gesunderhaltung der Mitarbeiter durch Prävention und Veränderungen des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit, die Integration und Inklusion von chronisch kranken Beschäftigten als auch die Vermeidung von Kündigungen und Frühverrentungen.
Für den Beschäftigten ist die Teilnahme an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) freiwillig. Das heißt, er kann das Angebot des Arbeitgebers ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Personen, die am BEM beteiligt werden müssen, sind neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch die Mitarbeitervertretung, Betriebsrat, Personalrat, als auch bei Schwerbehinderten die Schwerbehindertenvertretung. Den Betriebsarzt oder behandelnden Arzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Arbeitsschutzbeauftragte, betriebliche Sozialarbeiter oder einen möglicherweise vorhandenen Disability-Manager zum BEM hinzuzuziehen, kann Sinn machen.
In großen Unternehmen ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement oft ein fester Prozess im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Hier gibt es oft sogar ein eigenes BEM-Team.