Rollgerüste oder Fahrgerüste müssen wie alle anderen Gerüste auch von dazu befähigten Personen aufgebaut werden oder zumindest muss der Aufbau von einer solchen befähigten Person beaufsichtigt werden. Beim Aufbau eines solchen Fahrgerüsts ist unbedingt auf die Herstellerangaben zum Aufbau zu achten. Es dürfen keinesfalls Teile eines anderen Herstellers verwendet oder Teile anders als in der Anleitung beschrieben verwendet werden. Eine Überprüfung nach dem Aufbau und vor Inbetriebnahme des Fahrgerüsts sollte selbstverständlich sein. Fahrgerüste dürfen nur auf ebenen, tragfähigen Flächen zum Einsatz kommen. Die DIN 4422/1 regelt den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen. In der DIN 4420 finden sich allgemeine Regelungen zu Arbeits- und Schutzgerüsten, auch zu fahrbaren Gerüsten.
Der Vorteil der Fahrgerüste ist, dass sie leicht zu versetzen sind. Schwups - sind sie beiseite gerollt! Doch Achtung: Während des Verfahrens darf sich niemand auf der Arbeitsplattform aufhalten - und bevor jemand auf das Gerüst steigt, muss es festgestellt werden!