Gefahrstoffe haben gefährliche Eigenschaften; sie können giftig, gewässergefährdend, reizend, krebserregend, ätzend uvm. sein. Die Gefahrstofflagerung umfasst das Ein- und Auslagern sowie den Transport von Gefahrstoffen innerhalb des Lagers. Transporte von Gefahrstoffen außerhalb von Lagern nennt man "Gefahrguttransporte".
Meist entscheidet die Menge, in der ein Gefahrstoff gelagert werden soll (die sogenannte Lagermenge), über die zu erfüllenden Auflagen bei der Gefahrstofflagerung. Weitere Kriterien sind die Einstufung des Stoffes nach den H-Sätzen der CLP-Verordnung. Gefahrstoffe werden außerdem in Lagerklassen (LGK) eingeteilt. Anhand der LGK erkennt man, ob Gefahrstoffe zusammen gelagert werden dürfen. Spezielle Regelungen für die Zusammenlagerung sind dann noch einzuhalten. Gefahrstofflager müssen auch bestimmte Kriterien der Beleuchtung und Belüftung erfüllen. In manchen Fällen sind Auffangwannen nötig.
Gefahrstofflager können im Freien und in Gebäuden stehen. Damit Beschäftigte und Gefahrstoff-Verantwortliche im Gefahrstofflager den Überblick behalten können, muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden.