Geregelt wird der Betrieb von solchen überwachungsbedürftigen Anlagen, die der Maschinenprüfungs-Pflicht unterliegen, im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Geprüft werden müssen zum Beispiel bestimmte Dampfkesselanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen, Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen ...
Geprüft werden unter anderem Änderungen an bestehenden Anlagen, die Einhaltung von Lärmschutzvorgaben und es muss eine regelmäßige Wartung vorgenommen werden. Manche Anlagen bedürfen sogar einer behördlichen Genehmigung.
Die regelmäßige Maschinenprüfung, also die Feststellung, welche Anlagen überhaupt geprüft werden müssen, und die Einhaltung und korrekte Umsetzung der Prüfungen, stellen besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wegen ihrer Komplexität oft vor eine große Aufgabe.