Maschinen sollten ergonomischen Aspekten folgen und für eine einfache Bedienung gebaut werden. Manipulationen sollen so vermieden werden - immerhin 37 % aller stationären Maschinen sind manipuliert und bergen damit enorme Gefahren! In der Regel werden bei einer Manipulation Schutzeinrichtungen außer Kraft gesetzt.
Alle Maschinen müssen nach der MRL eine CE-Kennzeichnung haben, eine Risikobeurteilung und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und eine Konformitätserklärung erhalten. Betriebsanleitungen müssen zur Verfügung gestellt werden. Bei den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen müssen sich Hersteller am "Stand der Technik" orientieren. Bei einer neuen Maschine ist das relativ einfach, schwierig wird dies bei alten Maschinen. Was ist der Stand der Technik? Inwieweit muss ich nachrüsten, um diesen zu erfüllen? Das sind nur zwei der Fragen, die aufkommen können.
Was dem Hersteller die Maschinenrichtlinie, ist dem Betreiber die Betriebssicherheitsverordnung. Diese regelt, was Betreiber, also Unternehmer und Arbeitgeber, die eine Maschine für die Arbeit zur Verfügung stellen, in Sachen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit beachten müssen. Wenn Betreiber oder von ihnen beauftragte Personen "wesentliche Veränderungen" an einer Altmaschine durchführen oder eine eigene Maschine für den internen Gebrauch bauen, gehen die Herstellerpflichten auf den Betreiber über. Dieser wird damit zum Hersteller und muss die Vorgaben der Maschinenrichtlinie erfüllen.