Palettenrecycling – Altholz wiederverwerten – der Umwelt zuliebe!
Hierzu ist die Einstufung in eine Altholzkategorie notwendig, denn nur so ist klar, wie das Palettenrecycling aussehen muss. Unbehandelte Paletten aus Vollholz, wie etwa Europaletten, fallen in die Altholzkategorie A1, Paletten aus Holzwerkstoffen dagegen in die Kategorie A2. Paletten mit Verbundmaterialien sind in die Kategorie A3 einzustufen. Es gibt zwar Regelfälle für die Einordnung von Paletten in Altholzkategorien, letztlich hängt die Einstufung aber vom Einzelfall ab. Zum Beispiel kann sich die Einsortierung ändern, wenn eine Vollholz-Palette mit einem Mittel behandelt wurde. Paletten, die den ersten beiden Kategorien zugeordnet werden, dürfen für die energetische Nutzung verwendet werden, bei Altholz der Kategorie A3 bedarf es für die energetische Nutzung dagegen Abgasreinigungstechnologien. Ein technischer Aufwand, der sich nicht immer lohnt.
Der Teufel steckt beim Palettenrecycling also im Detail und Palette ist nicht gleich Palette! Zu beachten sind hier unter anderem die Regelungen der Altholzverordnung (AltholzV).
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