Absturzsicherungen und Höhensicherungsgeräte sind schon ab 1 Meter Fallhöhe vorgeschrieben. Wenn an Wasser oder an Material gearbeitet wird, in dem Beschäftigte versinken können (beispielsweise an Schüttgut), dann gehört PSA gegen Absturz schon ab 0 Meter Höhenunterschied zur Arbeitssicherheits-Ausstattung. Besonders bei Dachbegehungen, Gerüstarbeiten, Fensterarbeiten usw. sind ein sicherer Fallschutz bzw. Fallstopp-Vorrichtungen lebensnotwendig.
Wie immer im Arbeitsschutz sollten zuerst technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden, bevor es an Persönliche Schutzausrüstung geht. Auch bei PSA gegen Absturz sind erst andere Möglichkeiten der Absicherung zu prüfen.
Zur PSA gegen Absturz gehören Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte, Fangleinen, Anschlagpunkte ... Beschäftigte sind im Umgang damit zu unterweisen und ihnen müssen Betriebsanweisungen zur Verfügung stehen.