Die Registrierung läuft über die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die ihren Sitz in Helsinki, Finnland, hat. Betroffen von REACH sind alle Hersteller oder Importeure, die Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen mit mehr als 1 Tonne pro Jahr in der Europäischen Union (EU) herstellen oder in die EU importieren. Basis für die Weitergabe von Wissen über einen Stoff, dessen erlaubte Verwendung und dessen Gefahren ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Wer nicht registrierte Stoffe verwendet oder in den Verkehr bringt, muss mit einer Strafe nach der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) rechnen.
Besonders behandelt werden im Rahmen von REACH die besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC). Ein Stoff ist eine SVHC, wenn die ECHA ihn in die sogenannte Kandidatenliste bzw. Anhang XIV der REACH-VO aufnimmt. Stoffe, die auf dieser Kandidatenliste stehen, müssen einem Zulassungsverfahren folgen. Die Zulassung gilt für maximal fünf Jahre. Die Substitution von SVHC sollte Priorität haben.
Mit REACH geht auch eine neue Regelung zur einheitlichen Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und Gefahrstoffen einher. Das "Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS oder CLP) soll dafür sorgen, dass Gefahrstoffe einheitlich eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Neue Gefahrenpiktogramme zieren die Etiketten.
REACH sorgte auf vielen Seiten für Unmut: Nichtregierungsorganisationen (NGOs) finden zum Beispiel, dass zu wenige Stoffe ihren Weg auf die SVHC-Liste finden. Für die von REACH betroffenen Firmen ist der bürokratische Aufwand enorm. Und auch die Kosten von REACH für die Unternehmen sind nicht zu unterschätzen. So senkte die ECHA beispielsweise mitten in der Umsetzungsphase die Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die dann wiederum vor der bürokratischen Hürde standen, nachzuweisen, dass sie auch ein KMU sind ...
REACH befindet sich noch mitten in der Umsetzung.