Durch Schmutzauffangsysteme müssen Sie bestimmte Bereiche in Ihrem Betrieb seltener reinigen. Matten, Roste und Gitter gegen Schmutz können auch dazu beitragen, dass das Risiko für einen Rutschunfall sinkt. Je sauberer, trockener und damit rutschsicherer der Fußboden in Ihrem Unternehmen ist, desto eher können Sie davon ausgehen, dass Sie die Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), respektive die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 "Fußböden", beschreibt ebenfalls, wie Fußböden beschaffen sein müssen, damit sie dem Stand der Technik entsprechen, was die Arbeitssicherheit angeht. Hier ist von "Sauberlaufzonen" bestehend aus "Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern" die Rede.