Ab wann genau Schutzgeländer, bzw. Absturzschutz laut ArbStättV generell anzubringen ist, wird in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen" konkretisiert. Darin steht auch, wie Schutzgeländer bzw. Sicherheitsgeländer
gestaltet sein müssen. "Umwehrungen", wie es in der ASR heißt, müssen mindestens 1 Meter hoch sein, wenn die Absturzhöhe mehr als 12 Meter beträgt sogar 1,10 Meter. Außerdem müssen sie so gestaltet sein, dass niemand hindurchfallen kann.
Schutzgeländer können als Dachgeländer (Dachabsturzsicherungen, Flachdachsicherungen), Baustellengeländer, Schachtgeländer, Balkongeländer, Terrassengeländer, Rampengeländer oder Treppengeländer Einsatz finden. Als Rammschutz-Geländer eignen sie sich auch, um innerbetriebliche Verkehrswege zu trennen, etwa zwischen Flurförderzeugen und Menschen.