Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz von Kopf bis Fuß. Um den Körper bei gefährlichen Arbeitsprozessen vor Verletzungen zu schützen, gibt es eine große Bandbreite an Persönlicher Schutzausrüstung, wie Schnittschutzkleidung, Atemschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Chemikalienschutz ... Investieren Sie unbedingt in eine hohe Qualität und vor allem in geprüfte PSA-Produkte!
Übrigens: Hier finden Sie den interessanten Fachbeitrag: "PSA: Was Sie brauchen. Worauf Sie achten müssen."
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Die neue starke Marke: SolidSafety Schutzhandschuhe
Produkt
AMPri Handelsgesellschaft mbH
21423 Winsen
Atemschutz-Reinigungs- und Desinfektionsgeräte
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MEIKO Maschinenbau GmbH & Co KG
77652 Offenburg
Persönliche Schutzausrüstung darf erst zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Arbeitsschutz-Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Bevor Beschäftigte in der Produktion also mit Atemschutz ausgestattet werden, müssen Arbeitgeber Maßnahmen wie Absaugung, den Einsatz emissionsarmer Produkte oder andere technische bzw. organisatorische Maßnahmen ergreifen.
Es gibt Persönliche Schutzausrüstung in den PSA-Kategorien I bis III, wobei die Kategorie III den höchsten Schutz bietet. Sie soll irreversible Schäden oder gar tödliche Verletzungen vermeiden. Diese Kategorieneinteilung ist in der PSA-Verordnung festgeschrieben, die im Jahr 2016 in Kraft getreten ist und die PSA-Richtlinie bzw. die 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) ersetzt.
Personen, die ergonomische Hilfen wie eine Brille oder orthopädische Einlagen benötigen, haben Anspruch darauf, dass auch PSA-Produkte mit diesen Funktionen ausgestattet sind - also dass die Schutzbrille auch die Sehstärke korrigiert und der Sicherheitsschuh die orthopädische Einlage hat. Hier sind in der Regel Sonderanfertigungen nötig. Es sollten nicht einfach die privaten Einlagen in die Sicherheitsschuhe gelegt oder die private Brille unter die Schutzbrille gezogen werden. Dies entspricht in der Regel nicht dem aktuellen Stand der Technik.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber PSA zur Verfügung stellen und auch bezahlen, wenn die Arbeitsschutzvorschriften Schutzausrüstung an einem Arbeitsplatz verlangen. Arbeitnehmer müssen zur Verfügung gestellte PSA tragen und sie müssen melden, wenn Schutzausrüstung defekt ist.
Achten Sie bei PSA außerdem darauf, dass Sie sie korrekt lagern und reinigen! Auf den Etiketten müssen Hinweise dafür zu finden sein. Falsch gelagerte und gewaschene/gesäuberte Persönliche Schutzausrüstung kann ganz schnell ihre Funktionen verlieren. Für Atemschutzgeräte gibt es beispielsweise spezielle "Spülmaschinen", für Textilien bieten Mietwäscheservices Rundum-sorglos-Pakete. Das heißt, sie holen PSA ab, reinigen sie und prüfen sie auf ihre Funktion.
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